Bestimmung der
Lebensdauer mit Hilfe
der S.W.P.-Berechnung

Maschinen haben in der Regel keine unbegrenzte Lebensdauer. Die Hersteller von Hebezeugen sind daher verpflichtet, in jeder Betriebsanleitung die theoretische Lebensdauer (Safe Working Period) anzugeben. Nach Ablauf dieser Lebensdauer müssen die Hebezeuge einer vollständigen Prüfung unterzogen werden.

Die FEM-Klassifizierung

Jedes Hebezeug wird für eine bestimmte Anwendung berechnet und ist für eine bestimmte Anzahl von Hubzyklen und Hubstunden ausgelegt. Die Anzahl der Stunden wird durch die FEM-Klassifizierung ausgedrückt, eine Klassifizierung, die von der FEM (Europäischer Verband der Kran- und Hebezeughersteller) verwendet wird. Die FEM-Klassifizierung basiert im Wesentlichen auf der zu erwartenden durchschnittlichen Last in Kombination mit der zu erwartenden durchschnittlichen täglichen Nutzungsdauer. So kann beispielsweise ein Hebezeug mit der FEM-Klassifizierung FEM 3m eine Nennlast von 3200 Stunden heben, aber sobald die Grenze von 3200 Stunden erreicht ist, muss das Hebezeug entweder ausgetauscht oder einer Generalüberholung unterzogen werden.

Die theoretische Restlebensdauer des Hebezeugs verringert sich also mit zunehmendem Einsatz. Um sicherzustellen, dass die Sicherheit des Hebezeuges erhalten bleibt und dass kein nicht sichtbares Bauteil bei der Wartung seine theoretische Lebensdauer überschreitet, muss die S.W.P.-Berechnung mindestens einmal jährlich durchgeführt und aufgezeichnet werden.

Die Berechnung des S.W.P

Die Berechnung der Restlebensdauer (S.W.P.-Berechnung) erfolgt in drei Schritten:

– Datenerfassung: Alle verfügbaren Daten werden erfasst. Dies geschieht entweder in Zusammenarbeit mit dem Kunden auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Daten (gehobene Lasten, durchschnittliche Hubzyklen …) oder durch Auslesen der Daten aus dem Hebezeug, wenn dieses mit einem Lastzähler ausgestattet ist. Beides kann auch kombiniert werden, wenn das Hebezeug mit einem Betriebsstundenzähler ausgestattet ist.

– Berechnung: Die Berechnung kann mit einer speziellen Software durchgeführt werden. Diese Software dient auch als Datenbank, in der die Eigenschaften des Hebezeugs und die Daten früherer Berechnungen gespeichert werden.

– Bericht: Nach Abschluss der Berechnung erhält der Kunde einen Bericht mit allen technischen Daten, den Lastdaten der Anlage, der Berechnung und dem Ergebnis. Der Bericht gibt auch an, wie viele Jahre die Anlage noch betrieben werden kann (unter der Annahme, dass die Belastung gleich bleibt).

Hat die Anlage ihre Lebensdauer erreicht oder überschritten? Dann muss sie sofort außer Betrieb genommen werden, um das Risiko von Störfällen zu vermeiden. Die Anlage kann dann stillgelegt oder durch eine neue Anlage ersetzt werden. Es kann auch eine Firma beauftragt werden, um sie einer Generalüberholung zu unterziehen.

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