Allgemeine Bedingungen

gilt für alle Arten von Dienstleistungen (Verkauf und Dienstleistungen)

 

Einführung

 

1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für gegenwärtige und zukünftige Verträge („Vertrag“) über die Lieferung von Waren (einschließlich Maschinen, Ersatzteilen und sonstigen Waren), die Erbringung von Dienstleistungen oder Schulungen zwischen unseren Kunden („Auftraggeber“) und uns („Vertragspartner“, zusammen „Vertragspartner“) ausschließlich im Rahmen einer Geschäftsbeziehung. Unsere Lieferungen, Leistungen und Schulungen erfolgen nur auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen, die Vertragsbestandteil sind. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkannt haben, haben keine Gültigkeit. Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

 

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausbildung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf, ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

3. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern sind schriftlich zu fixieren.

 

4. Bestellungen sind erst nach Bestätigung durch den Vertragspartner verbindlich.

 

5. Die in den Prospekten und Katalogen des Auftragnehmers enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und jedenfalls nicht vertragsgemäß sind.

 

Vertraulichkeit

 

6.Unterlagen (Muster, Modelle, Daten usw.), die eine der Vertragsparteien im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, dürfen nur für die Zwecke der Geschäftsbeziehung verwendet werden. Jeder von ihnen setzt alle erforderlichen Mittel ein, um die Vertraulichkeit dieser Dokumente zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Unterlagen und endet 36 Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

 

7.Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Erhalts durch eine der Vertragsparteien bereits öffentlich sind oder später durch einen berechtigten Dritten veröffentlicht werden oder für die die Vertragspartei ausdrücklich auf die Geheimhaltungspflicht verzichtet hat.

 

Eigentum an technischen Zeichnungen oder Dokumenten

 

8. SRL OHIS INDUSTRIE bleibt Eigentümerin aller gewerblichen und geistigen Rechte im Zusammenhang mit den von ihr an den Kunden gelieferten Waren, einschließlich Erfindungen, Zeichnungen, Programmen usw..

 

Preise

 

9. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Steuern.

 

Zahlungsbedingungen

 

10. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, müssen die Rechnungen (mit Ausnahme von Vorauszahlungsrechnungen) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum am Sitz von OHIS INDUSTRIE SRL bezahlt werden.

 

11. Jede Rechnung, die am Fälligkeitstag ganz oder teilweise nicht bezahlt wird, wird von Rechts wegen und ohne Vorankündigung um eine feste Entschädigung von 15 % mit einem Mindestbetrag von 100 Euro erhöht und führt zu Zinsen auf die Hauptsumme sowie auf den Betrag der Entschädigung in Höhe von 12 % pro Jahr. 

 

12. Die Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat den Verfall der für alle Lieferungen gewährten Frist zur Folge und macht jede Rechnung, auch wenn sie nicht fällig ist, sofort fällig. Sie gibt SRL OHIS INDUSTRIE auch das Recht, die Lieferungen auszusetzen oder die laufenden Verträge für die noch zu liefernden Waren zu kündigen.

 

13. Wurde eine teilweise mangelhafte Ware geliefert, so ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für den mangelfreien Teil zu tragen, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn ohne Interesse ist. Der Kunde ist berechtigt, die Zahlung für das mangelhafte Teil zu verweigern, sofern seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

14. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann der Auftragnehmer die ihm obliegende Leistung verweigern und dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Zahlung oder zur Leistung einer Sicherheit setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wird.

 

Eigentumsvorbehalt

 

15. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den ihm im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags gelieferten oder zur Verfügung gestellten Sachen vor, bis der vereinbarte Preis für die Sachen und die Arbeit vollständig bezahlt ist.

 

16. Der Auftraggeber kann diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte des Vertragspartners bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit zu wahren.

 

17. Im Falle der Nichtzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten oder ihm zur Verfügung gestellten Waren ohne vorherige Inverzugsetzung zurückzufordern. Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer bei der Ausübung des Rückforderungsrechts zusammenarbeiten.

 

18. Der Auftraggeber tritt mit sofortiger Wirkung alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder der berechtigten Vermietung der Waren, an denen dem Auftragnehmer Eigentumsrechte zustehen, sicherheitshalber ab. 

 

19. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder umzubilden. Wird die Ware mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und sind die anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Auftraggeber behält das Eigentum oder Miteigentum an dem Auftragnehmer. 

 

20. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 

 

21. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

Zusammenarbeit der Auftragnehmer und der vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen

 

22. Im Falle neuer gesetzlicher Regelungen, Normen oder Richtlinien, die sich auf die Erbringung von Dienstleistungen auswirken können, kann der Auftragnehmer seine Dienstleistungen anpassen, sofern er über die technischen und personellen Kapazitäten dazu verfügt, und behält sich das Recht vor, seinen Preis entsprechend anzupassen.

 

23. Der Auftragnehmer stellt alle für seinen Einsatz erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung. Er garantiert, dass seine Servicetechniker alle Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften einhalten. Er behält sich das Recht vor, bestimmte Dienstleistungen an Dritte weiterzuvergeben.

 

24. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht an eine Ergebnisverpflichtung gebunden. Die Verpflichtung, innerhalb eines bestimmten Zeitraums tätig zu werden, bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt des Eintreffens beim Kunden und umfasst nicht die Zeit, die für Reparaturen, Wartung oder Umbau seiner Anlage erforderlich ist.

 

25. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Anlagen den Servicetechnikern des Auftragnehmers zu den angegebenen Zeiten für die Dauer ihres Einsatzes zur Verfügung zu stellen. Etwaige Wartezeiten und Unterbrechungen werden dem Kunden nach den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.

 

26. Der Auftraggeber übergibt dem Personal des Auftragnehmers das Sicherheitsbuch, ein Exemplar der technischen Dokumentation und das Betriebs- und Wartungshandbuch für seine Anlage und informiert es über den aktuellen Stand der Anlage.

 

27. Der Auftraggeber muss das Personal des Auftragnehmers über alle internen Vorschriften des Betriebsgeländes und über alle Risiken für seine Sicherheit und Gesundheit informieren. Falls eine spezielle Schulung erforderlich ist, wird diese dem Kunden gemäß den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.

 

28. Der Auftraggeber stellt dem Personal des Auftragnehmers die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung.

 

29. Das Personal des Auftragnehmers ist berechtigt, die sanitären Anlagen und Kantinen des Auftraggebers zu benutzen.

 

30. Der Auftraggeber muss eine Kontaktperson benennen, die für die Koordinierung während der Arbeiten verantwortlich ist.

 

31. Falls nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer für die Dauer des Einsatzes Ausschau zu halten (Koordinierung, Hubarbeitsbühne usw.), falls dies erforderlich ist.

 

32. Der Kunde garantiert einen sicheren Zugang zu seinen Anlagen (Rettungsleinen, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Laufstege usw.).

 

33. Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Bereitstellung von Prüflasten und deren Handhabung in der Verantwortung des Auftraggebers.

 

34. Wünscht der Auftraggeber, dass bestimmte Leistungen erbracht oder bestimmte Mittel zur Verfügung gestellt werden, muss er dies dem Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen. Diese Dienstleistungen und Ressourcen werden dem Kunden nach den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.

 

Arbeitszeiten

 

35. Die Arbeitszeit des Personals des Auftragnehmers unterliegt den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. 

 

Behördliche Prüfungen und Inspektionen

 

36. Ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Prüfung durch eine zugelassene Stelle erforderlich, so wird diese vom Auftraggeber organisiert und bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Defekte

 

37. Beanstandungen von Mängeln sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Frist zur Behebung der festgestellten Mängel zu setzen.

 

38. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei ungerechtfertigten Reklamationen Schadensersatz zu verlangen.

 

Höhere Gewalt

 

39. Arbeitskonflikte, Unruhen, behördliche Maßnahmen, die Nichterfüllung von Unteraufträgen durch unsere Zulieferer und jeder andere Fall höherer Gewalt entbinden die Vertragsparteien von ihren jeweiligen Verpflichtungen, sofern eine der Vertragsparteien die andere so schnell wie möglich informiert.

Protection des données

 

40. Alle gesammelten Daten in Bezug auf den Kunden, seine Mitarbeiter, Führungskräfte und Kunden werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Verordnung vom 27. April 2016 über den Schutz personenbezogener Daten unter den auf der Website von SRL OHIS INDUSTRIE unter der folgenden Adresse angegebenen Bedingungen behandelt: www.ohis.be. Der Kunde nimmt diese ausführlichen Bedingungen zur Kenntnis und bestätigt, dass SRL OHIS INDUSTRIE sie seinen Mitarbeitern, Führungskräften und Kunden, soweit erforderlich, mitgeteilt hat.

 

Verschreibung 

 

41. Die Verjährungsfrist für alle Rechte und Ansprüche aus unseren Leistungen beträgt bei Verkäufen 12 Monate ab Gefahrübergang und bei Leistungen ab Leistungserbringung..

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

42. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Brüssel zuständig. Es gilt ausschließlich belgisches Recht.

 

43 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – „Wiener Übereinkommen“) ist ausgeschlossen.

 

Besondere Verkaufsbedingungen

 

Lieferung

 

44. Soweit nicht anders vereinbart, liefert OHIS INDUSTRIE ihre Produkte „ab Werk“. Der Kunde wird benachrichtigt, wenn die Waren zum Versand oder zur Abholung bereitstehen.

 

45. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt. 

 

Verzögerung der Lieferung

 

46. Können die ursprünglich vereinbarten Liefertermine nicht eingehalten werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und des voraussichtlichen Liefertermins der Ware zu informieren.

 

47. Im Falle einer Lieferverzögerung infolge eines Ereignisses im Sinne von Artikel 39 oder einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers wird die Lieferfrist entsprechend verlängert.

 

48. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, wenn die Nichteinhaltung der ursprünglichen Lieferfrist dem Auftragnehmer zuzurechnen ist und die Lieferung trotz Fristsetzung nicht erfolgt ist.

 

Versendung und Gefahrenübergang

 

49. Ist der Kunde vertraglich zur Abholung der Ware aus dem Lager von OHIS INDUSTRIE verpflichtet, hat er die versand- oder abholbereit gemeldete Ware unverzüglich abzunehmen, andernfalls ist OHIS INDUSTRIE berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden zu versenden oder zu lagern. 

 

50. Der Gefahrenübergang erfolgt zum Zeitpunkt des Verladens der Waren, auch im Falle der Weitergabe an Subunternehmer.

 

51. Falls vertraglich vereinbart wurde, dass OHIS INDUSTRIE SRL die Waren an den Kunden liefert, erfolgt der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt des Abladens der Waren, auch im Falle der Weitervergabe an Subunternehmer.

 

Defekte 

 

52. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Lieferung, die Abnahme und die Genehmigung der Waren und der Montage hinsichtlich der Konformität und der sichtbaren Mängel zum Zeitpunkt der Übernahme ohne jegliche Formalität erfolgen. Es wird vereinbart, dass alle anderen Mängel spätestens acht Kalendertage nach der Lieferung per Einschreiben an SRL OHIS INDUSTRIE gemeldet werden müssen.

 

53. Die Beschaffenheit der Ware bemisst sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Hat der Auftragnehmer nach von ihm gefertigten Zeichnungen, Spezifikationen oder Mustern an den Auftraggeber zu liefern, so trägt er allein das Risiko, dass die Ware nicht für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. 

 

54. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Montage, Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

 

55. Es gilt das Gesetz vom 25. April 1991 über die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte.

 

56. Ist zwischen den Vertragsparteien eine Erstabnahme des Gutes oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, so kann sich der Auftraggeber später nicht auf einen Mangel berufen, der ihm bei der Erstabnahme des Gutes oder der Erstmusterprüfung hätte bekannt sein müssen.

 

57. OHIS INDUSTRIE SRL muss in der Lage sein, den behaupteten Mangel zu beweisen. Die beanstandeten Waren müssen auf Verlangen von OHIS INDUSTRIE unverzüglich zurückgesandt werden. Wenn der Kunde die sofortige Rückgabe nicht vornimmt oder wenn er ohne die Zustimmung von SRL OHIS INDUSTRIE Änderungen an den beanstandeten Waren vornimmt, verliert er seine möglichen Rechte.

 

58. Im Falle einer berechtigten Reklamation verpflichtet sich SRL OHIS INDUSTRIE, die beanstandete Ware nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde verpflichtet sich, SRL OHIS INDUSTRIE eine Frist zur Behebung der Mängel zu setzen.

 

59. SRL OHIS INDUSTRIE behält sich das Recht vor, bei ungerechtfertigten Reklamationen Schadenersatz zu verlangen.

 

60. Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen, den Vertrag auflösen oder die erforderliche Nachbesserung der mangelhaften Sache selbst oder durch einen Dritten auf Risiko des Auftragnehmers vornehmen. Eine Kostenerstattung ist jedoch ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht wurde, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

 

Sonstige Rechte

 

61. Soweit nicht anders vereinbart, sind sonstige Ansprüche des Kunden gegen die OHIS INDUSTRIE GmbH ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen etwaiger Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlungen oder Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, sind ausgeschlossen. Wir haften ferner nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

62. Diese Bestimmung gilt für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und des ausführenden Personals des Auftragnehmers.

 

Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

 

Langfristige Verträge und Preisanpassungen

 

63. OHIS INDUSTRIE SRL behält sich das Recht vor, den Grundsatz der Vorfakturierung zum jeweils gültigen Verkaufspreis auf alle ihre Dienstleistungsverträge anzuwenden.

 

64. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit eines Dienstleistungsvertrags ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Kunde bleibt ungeachtet einer schriftlichen Kündigung durch SRL OHIS INDUSTRIE oder durch den Kunden für die Zahlung der ablaufenden Vertragszeit verantwortlich.

 

65. Auf Antrag des Auftraggebers kann der Vertrag über langfristige Dienstleistungen (mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten oder auf unbestimmte Zeit), bei dem eine wesentliche Änderung der Arbeits-, Material- oder Energiekosten eintritt, in einem vom Auftragnehmer anhand objektiver Kriterien festgelegten Umfang geändert werden.

 

Preis

 

66. Sofern nicht anders vereinbart, werden die geleisteten Arbeitsstunden, die Reisekosten und etwaige Zuschläge nach den geltenden Sätzen berechnet. Der Leistungsbericht, der als Grundlage für die Rechnung dient, ist dem Auftraggeber spätestens am Ende der Leistung zur Unterschrift vorzulegen.

 

67. Umfasst die Leistung eine Werkstattinspektion mit Erstellung eines Berichts und eines Kostenvoranschlags für die Reparatur, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber diese Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR zuzüglich einer Recyclinggebühr von 75 EUR oder Transportkosten für die Rücksendung des Materials in Rechnung zu stellen, wenn der Auftraggeber die Reparatur nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Kostenvoranschlags in Auftrag gibt.

 

68. Die Kosten für Leistungen von Unterauftragnehmern (Zugangsmittel, Transport der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Materialien usw.) werden dem Auftraggeber mit einer üblichen Marge in Rechnung gestellt.

 

Allgemeine Bedingungen für die einzelnen Kurse

 

Preis

 

69. Der Preis für die Schulungen ist der im Kostenvoranschlag angegebene Preis. Darin enthalten sind die Kosten für die Schulung und die im Angebot vorgesehene Dokumentation.

 

70. Die Kosten für untervergebene Leistungen (Material, das für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich ist, Transport von Material usw.) werden dem Kunden mit einer üblichen Marge in Rechnung gestellt.

 

Anmeldung

 

71. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber des/der Teilnehmer(s) unterzeichnet werden.

 

72. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Anmeldegebühr bei der Anmeldung zu entrichten. Alle Nebenkosten (Reise, Unterkunft usw.) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

73. Alle Stornierungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer Stornierung weniger als 10 Tage vor Kursbeginn wird keine Rückerstattung gewährt. Im Falle einer Absage auf Initiative des Auftragnehmers (insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) wird die Anmeldegebühr in voller Höhe erstattet.

 

74. Eine Liste mit den Namen der Teilnehmer mit Namen, Vornamen und Registrierungsnummern wird dem Vertragspartner mindestens 10 Tage vor Kursbeginn zugesandt.

 

75. Auf Verlangen muss dem Auftragnehmer mindestens 10 Tage vor Kursbeginn ein ärztliches Attest für jeden Teilnehmer vorgelegt werden.

 

Infrastruktur und Maschinen

 

76. Die für bestimmte Schulungen erforderliche persönliche Schutzausrüstung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

 

77. Findet die Ausbildung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt, so stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen vollständig ausgestatteten und von einer zugelassenen Stelle genehmigten Schulungsraum und Geräte in einwandfreiem Zustand sowie die für die praktischen Übungen erforderliche Fläche zur Verfügung

 

Dokumentation, Materialien und Zertifikate

 

78. Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ausschließlich für deren Verwendung bestimmt. Ihre Vervielfältigung ist verboten. 

 

79. Am Ende jeder Schulung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Schließt der Lehrgang mit einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung ab, wird er mit einer Erfolgsbescheinigung sanktioniert.

 

Änderungen

 

80. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Trainer, den Ort der Schulung, die ursprünglich vereinbarten Termine und das Programm zu ändern. 

 

Autorisierung

 

81. Der Auftragnehmer hat eine ministerielle Genehmigung als „Manager einer Organisation für berufliche Weiterbildung“ Nr. 00109145/10.

 

Allgemeine Bedingungen für den Webshop

 

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, der einen Kauf auf der Website ohis.be tätigt.  Die Aufgabe einer Bestellung auf unserer Website bedeutet, dass der Kunde die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Kauf auf der E-Commerce-Website von Ohis Industrie vollständig und vorbehaltlos akzeptiert.

Ohis Industrie behält sich das Recht vor, die allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden anzupassen oder zu ändern.

 

1. Bestellung

 

Die Bestellung wird gemäß der aktuellen Preisliste, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angezeigt wird, in Rechnung gestellt. Jede Preisänderung, die nach der Validierung der laufenden Bestellung vorgenommen wird, wird nicht auf diese Bestellung übertragen.

Sollten sich Artikel trotz unserer Wachsamkeit als vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar erweisen, ohne dass dies im Webshop erwähnt wurde, wird der Kunde automatisch per E-Mail informiert.

  • Wenn ein oder mehrere Produkte in der Bestellung vorübergehend nicht vorrätig sind, wird die Bestellung aufrechterhalten, bis das nicht verfügbare Produkt eingegangen ist, es sei denn, der Kunde gibt etwas anderes an. In diesem Fall kann der Kunde die Bestellung ganz oder teilweise stornieren und erhält eine Rückerstattung.
  • Wenn ein oder mehrere Produkte in der Bestellung nicht vorrätig sind und die Online-Zahlung erfolgt ist: entweder wird eine vollständige Rückerstattung des/der nicht verfügbaren Produkts/Produkte sowie der Versandkosten vorgenommen, oder es wird ein Austausch des/der Produkte(s) gegen ein ähnliches Produkt (Eigenschaften und Preis) angeboten.

Ohis Industrie behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Kunden zu stornieren, der eine frühere Bestellung nicht vollständig bezahlt hat.

Die vom Kunden während der Validierung der Bestellung übermittelten Informationen liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und Ohis Industrie kann nicht für die Unmöglichkeit der Ausführung der Bestellung im Falle eines Fehlers des Kunden verantwortlich gemacht werden.

Die Fotos und Abbildungen der Produkte sind rein indikativ und nicht vertraglich bindend.

 

2. Besondere Bedingungen für Sonderanfertigungen

 

Jede Bestellung von nicht standardisierten oder „maßgeschneiderten“ Ausrüstungen (d.h. Ausrüstungen, die nicht in unserem Katalog aufgeführt sind, oder die in unserem Katalog mit spezifischen Informationen aufgeführt sind) kann aus keinem Grund storniert werden, solange sie in Bearbeitung ist und kann aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Zerbrechlichkeit und ihrer Transportmittel nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden.

 

3. Zitate

 

Angebote sind nur in schriftlicher Form und für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum des Angebots gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben.

 

4. Preise

 

Die Preise, die auf jedem Artikel oder im Konfigurator auf der Ohis.be-Website angegeben sind, sind in Euro ausgedrückt und enthalten keine Versand-, Bearbeitungs- und Verpackungskosten. Diese werden in Ihrem Auftrag und/oder Angebot angegeben.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der im Herkunftsland von Ohis Industrie geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ohis Industrie behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern, verpflichtet sich jedoch, die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung geltenden Preise anzuwenden.

Ohis Industrie behält sich das Recht vor, für Exportaufträge, die besondere Formalitäten erfordern, Verwaltungsgebühren zu erheben. Ebenso kann jeder Wunsch oder Bedarf nach einer speziellen Verpackung, die zusätzliche Kosten verursacht, dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

5. Zahlungskonditionen und Zahlungsbedingungen

 

Alle Rechnungen sind an Ohis Industrie unter den zwischen dem Kunden und Ohis Industrie vereinbarten Bedingungen zu zahlen.

Für alle Bestellungen unter 500 € und/oder für alle Erstbestellungen erfolgt die Zahlung in bar. Nach schriftlicher Annahme durch Ohis Industrie sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende zahlbar. Jede Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen führt automatisch zu einer Rückkehr zur Barzahlung.

Bei vorzeitiger Zahlung oder Barzahlung wird kein Skonto gewährt. Jeder Betrag, der nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt wird, erhöht sich um eine Pauschalentschädigung von 15 % mit einem Mindestbetrag von 100 € und führt zu Verzugszinsen sowohl auf die Hauptsumme als auch auf den Betrag der Entschädigung in Höhe von 12 % pro Jahr.

Die Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat die sofortige Bezahlung aller nachfolgenden Rechnungen zur Folge.

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder Kreditkarte.

Ohis Industrie behält sich das Recht vor, im Falle der Verweigerung der Kreditkartenautorisierung durch die amtlich anerkannten Organisationen oder im Falle der Nichtbezahlung die gesamte Auftragsabwicklung und Lieferung auszusetzen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Ohis Industrie nicht für eine missbräuchliche oder betrügerische Verwendung von Zahlungsmitteln verantwortlich gemacht werden kann.

 

6. Lieferung

 

Alle Lieferzeiten sind als Richtwerte angegeben.

Die Überschreitung der Liefer- oder Ausführungsfrist gibt dem Kunden kein Recht auf Entschädigung oder Stornierung des Auftrags.

Unabhängig vom Bestimmungsort der Geräte und den Verkaufsbedingungen gilt die Lieferung als erfolgt, sobald die Geräte beim Verlassen des Lagers von Ohis Industrie vom Spediteur übernommen werden. 

Die Risiken in Bezug auf die Geräte gehen auf den Kunden über, sobald sie übernommen werden, auch im Falle einer frachtfreien Lieferung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Lieferung auf dessen Kosten erfolgen.

Falls vertraglich vereinbart wurde, dass OHIS INDUS-TRIE SRL die Waren an den Kunden liefert, erfolgt der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Entladung der Waren.

Die Art der Lieferung hängt von der Art des gekauften Produkts und dem Gewicht der Ware ab. 

das Gewicht des gekauften Produkts. Die passende Versandart wird Ihnen bei Abschluss Ihrer Bestellung angeboten.

Die Versandkosten beinhalten Verpackungs-, Bearbeitungs- und Transportkosten. Je nach Verwaltungsformalitäten können zusätzliche Kosten anfallen.

Die Versandkosten können einen festen und einen variablen Anteil enthalten, der vom Preis, dem Gewicht Ihrer Bestellung oder einer bestimmten Lieferzone abhängt.

Wir raten Ihnen, Ihre Artikel in einer Bestellung zusammenzufassen, da wir zwei oder mehr getrennte Bestellungen nicht zusammenfassen können und Sie für jede einzelne Bestellung Versandgebühren zahlen müssen.

Ihr Paket wird auf Ihr eigenes Risiko versandt.

Alle Kosten für die erneute Vorlage, Lagerung, Änderung der Lieferadresse oder Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde haftet auch für alle zusätzlichen Kosten, die sich aus den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbaren Transport-, Liefer- oder Abladebedingungen ergeben.

Zum Zeitpunkt der Lieferung ist es Aufgabe des Kunden, die Ware auszupacken und im Beisein des Fahrers alle Kontrollen vorzunehmen sowie alle notwendigen Vorbehalte auf dem Lieferschein anzubringen.

Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens lehnt Ohis Industrie jede Verantwortung ab und kann keine Reklamation oder Rückgabe akzeptieren.

 

7. Stornierung der Bestellung und Rücktrittsrecht

 

Da sich unser Katalog und unser Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende im Rahmen von B2B-Geschäftsbeziehungen richtet, übernehmen wir keine Gewähr für das vertragliche oder gesetzliche Widerrufsrecht.

Daher kann eine Bestellung nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Ohis Industrie geändert oder storniert werden.

Ebenso akzeptieren wir, wie bereits erwähnt, keine Möglichkeit der Rückgabe von Waren ohne die schriftliche Zustimmung von Ohis Industrie.

Es obliegt dem Kunden, vor der Validierung seines Auftrags eine genaue und detaillierte Analyse seiner Bedürfnisse vorzunehmen. Ohis oder einer seiner Vertreter kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die bestellten Waren nicht den Bedürfnissen und Besonderheiten des Kunden entsprechen.

Im Falle einer Vereinbarung über die Stornierung einer Bestellung, wenn das Material bereits versandt oder geliefert wurde, trägt der Kunde die Versand- und Rücksendekosten zuzüglich 50 % sowie alle anderen eventuell anfallenden Logistikkosten.

Unter Bezugnahme auf Punkt 2 „Sonderanfertigungen“ kann keine Bestellung von Nicht-Standard- oder Sonderanfertigungen storniert oder zurückgegeben werden, aus welchem Grund auch immer.

 

8. Reklamationen – Rücksendungen

 

Jede Reklamation bezüglich der Menge oder der Qualität der Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Lieferdatum der Bestellung bei Ohis Industrie eingehen.  Nach Ablauf dieser Frist werden die Anträge als unzulässig betrachtet.

Die Rückgabe von Artikeln unterliegt den folgenden Bedingungen:

– Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ohis Industrie und nach Bestätigung unserer Rückgabebedingungen akzeptiert.

– Nur für Standardmaterial, das in unserem zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Online-Katalog aufgeführt ist.

– Die Rücksendung erfolgt frachtfrei, mit versichertem und neuwertigem Gerät, mit allem Zubehör und allen Unterlagen, in der unveränderten Originalverpackung (oder einer anderen sauberen Verpackung, die den Schutz der Artikel während der Rücksendung gewährleistet).

– Der Rücksendung muss ein von Ohis Industrie ausgestellter Rücksendeschein beigefügt werden, der an die auf dem Rücksendeschein angegebene Adresse zu senden ist.

Nach Erhalt des zurückgesandten Materials und nach der Annahme stellt Ohis Industrie eine Gutschrift aus oder erstattet den Betrag je nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart, mit Ausnahme der ursprünglichen Transport-, Verpackungs- und Verwaltungskosten.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Ohis Industrie.

 

10. Bürgschaft

 

Gemäß den geltenden Vorschriften unterliegen alle Verkäufe von Produkten den gesetzlichen Garantien.

Die gesetzliche Garantie von 2 Jahren umfasst nach dem Ermessen von Ohis Industrie die Reparatur des betreffenden Produkts (einschließlich Ersatzteile und Arbeitsaufwand) entsprechend dem vom technischen Dienst von Ohis Industrie in unseren Räumlichkeiten festgestellten Schaden oder den Ersatz des Produkts durch ein identisches Produkt oder ein Produkt mit gleicher Funktionalität und Qualität. Versand- und Bearbeitungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

11. Haftung

 

Ohis Industrie kann nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt ein nachgewiesenes und ausschließliches Verschulden am Schaden vor.

Ohis Industrie kann nicht für die Folgen und Schäden jeglicher Art, ob materiell oder immateriell, verantwortlich gemacht werden, die sich aus dem Missbrauch oder dem anormalen Gebrauch der auf der Website Ohis.be verkauften Produkte ergeben.

Darüber hinaus kann Ohis Industrie nicht für eine Unterbrechung des Internetdienstes, ein Eindringen von außen oder das Vorhandensein eines Computervirus verantwortlich gemacht werden.

 

12. Höhere Gewalt

 

Die Parteien können nicht für eine Verletzung ihrer Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne des Zivilgesetzbuches verantwortlich gemacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Brand, Überschwemmung, Unterbrechung von Computer- und Kommunikationssystemen, Transportstörungen oder -ausfälle, Streik, Import-/Exportverbot oder Embargo.

 

13. Datenschutz

 

Ohis Industrie verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten zu schützen. Alle erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt.

Alle gesammelten Daten in Bezug auf den Kunden, seine Mitarbeiter, Führungskräfte und Kunden werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Verordnung vom 25. Mai 2018 über den Schutz personenbezogener Daten unter den Bedingungen behandelt, die auf der Website von SRL OHIS INDUSTRIE unter der folgenden Adresse angegeben sind: www.ohis.be. 

Der Kunde nimmt diese detaillierten Bedingungen zur Kenntnis und bestätigt, dass SRL OHIS INDUSTRIE sie seinen Mitarbeitern, Führungskräften und Kunden, soweit erforderlich, mitgeteilt hat.

Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden Daten.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

 

Die Beziehung zwischen Ohis Industrie und dem Kunden unterliegt dem belgischen Recht.  Für alle Streitigkeiten oder eventuellen Anfechtungen sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Brüssel zuständig.