Präventive
Wartung
Um die Sicherheit und den einwandfreien Betrieb Ihrer Hebe- und Fördersysteme zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Ihre Anlagen regelmäßig gewartet werden. So minimieren Sie auch unerwartete Ausfallzeiten.
Ein maßgeschneiderter Wartungsvertrag
Nach einer Bestandsaufnahme Ihrer Hebe- und Fördersysteme und der Berechnung der sicheren Betriebszeit (Safe Working Period, S.W.P.) schlagen wir Ihnen einen maßgeschneiderten präventiven Wartungsvertrag vor, der speziell auf die Verbesserung der Sicherheit und Produktivität Ihrer Anlagen ausgerichtet ist.
Dabei berücksichtigt unser Team aus spezialisierten Technikern verschiedene Parameter wie die Nutzungsintensität Ihrer Krane, die Betriebsumgebung oder die Empfehlungen des Herstellers.
Eine vorbeugende Wartung verringert das Unfallrisiko und stellt sicher, dass Sie regelmäßig über den Zustand Ihrer Anlagen informiert werden, sodass Sie rechtzeitig die notwendigen Korrekturmaßnahmen ergreifen können. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern spart auch Zeit, Produktivität und Geld. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen die vorbeugende Wartung die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Verlängerung der Garantiezeit für Ihre Hebe- und Förderanlagen.
Neben der vorbeugenden Wartung kann Ohis Industrie auch Sicherheitsleisten (Bluespots) an bestehenden/neuen Einschienenbahnen, Brückenkranen und Schwenkkranen montieren.
Gesetzliche Anforderungen
Die belgische Arbeitsinspektion schreibt in ihrem Standard-Sicherheitsvorschriften vor, dass Inspektion und Wartung nach den Anweisungen des Herstellers der Hebe- und Fördersysteme erfolgen müssen, und zwar in Form eines Wartungsvertrags mit einem qualifizierten Unternehmen wie Ohis Industrie.
Der Hersteller muss daher einen Wartungsplan in die Betriebsanleitung der Anlage(n) aufnehmen, aus dem hervorgeht, wie oft eine Inspektion oder Wartung durchzuführen ist und welche Punkte dabei zu überprüfen sind. In der Regel umfasst dies mindestens eine Wartung pro Jahr, kann aber je nach Nutzungsintensität und Betriebsumgebung der betreffenden Systeme auch häufiger erforderlich sein.
Jede vorbeugende Wartung oder jeder Eingriff ist in einem Bericht festzuhalten, der in das Sicherheitsregister der Anlage(n) aufzunehmen ist.
Zusätzlich zur präventiven Wartung ist eine jährliche Bewertung der tatsächlichen Systemnutzung durchzuführen und die theoretische Restlebensdauer zu ermitteln (S.W.P.-Berechnung). Die Systeme müssen außerdem einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Bei Hebezeugen erfolgt dies vierteljährlich durch eine zugelassene Stelle, bei Förderanlagen jährlich durch eine befähigte Person.