Regelmäßige
Prüfung
Die (regelmäßige) Überprüfung Ihrer Hebe- und Fördersysteme gewährleistet die Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihre Hebezeuge und Fördermittel sowohl bei der Inbetriebnahme als auch bei den regelmäßigen Prüfungen durch eine zugelassene Stelle geprüft werden. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung.
Die Arten der regelmäßigen Prüfung
Die erste regelmäßige Prüfung ist die Inbetriebnahmeprüfung. Dies bedeutet, dass die Hebe- und Fördersysteme vor der Inbetriebnahme geprüft werden müssen. Diese Art der Prüfung muss auch nach einem Zwischenfall oder einer wesentlichen Änderung, die die Sicherheit der Anlage beeinträchtigt haben könnte, durchgeführt werden.
Danach müssen die Hebezeuge und Fördermittel auch während der Benutzung geprüft und kontrolliert werden. Die Hebesysteme und -mittel müssen vierteljährlich von einer unabhängigen, vom FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung anerkannten Prüfstelle wie Vinçotte, Normec, ACEG oder BTV geprüft werden. Fördersysteme hingegen müssen nur einmal pro Jahr von einer sachkundigen Person kontrolliert werden, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems überprüft. Hier finden Sie eine Liste der zugelassenen Fremdunternehmen, die in Belgien technische Prüfungen am Arbeitsplatz durchführen dürfen.
Die Eignung der Hebe- und Fördersysteme wird auch durch eine Berechnung der Restlebensdauer (S.W.P.) und eine Generalüberholung für Systeme, die keiner Eignungsprüfung unterzogen werden, überprüft.